Fördermittel im Bereich Erneuerbarer Energien

Die Fördermöglichkeiten im Bereich der Erneuerbaren Energien haben in den letzten Jahren eine gewisse Konstanz
und Verläßlichkeit bekommen - dies ist sehr zu begrüßen. allerdings gilt dies nach den neusten Änderungen beim Erneuerbaren Energiegesetz nicht mehr für den Bereich Photovoltaik - dies ist zu bedauern.

Die beiden wichtigsten Adressen im Bereich der Bundesförderungen:
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle ( BAFA )
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 - 908-625
Telefax: 06196 - 908-800 oder 06196 - 94226
Internet: www.bafa.de

KfW Förderbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 7431-0
Telefax: 069 - 7431-9500
Internet: www.kfw.de
    Für den Bereich der "Privaten Haushalte" -also unseren Kundenkreis- sind da drei Bereiche interessant,
deren Grundgerüst im Folgenden überblicksmäßig dargestellt wird:

Bereich 1 betrifft die Zuschussförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus unserem Tätigkeitsbereich.
Hier können Anträge gestellt werden für:
--- thermische Solaranlagen mit Heizungsunterstützung
--- Biomasseanlagen (Pellet, Hackschnittzel)
Förderübersicht für den Bereich thermische Solaranlagen
Förderübersicht für den Bereich Biomasse
-- siehe auch direkt unter www.bafa.de.

Bereich 2 betrifft Kreditförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Förderbank)
für unsere Tätigkeitsbereiche:
--- Energieanlagen im Zusammenhang mit Hauskauf/Ausbau und Sanierung
--- Heizkesselerneuerungen
--- Photovoltaikanlagen
Details zu den einzelnen Förderprogrammen sind bitte direkt über die Internetseite der KfW (www.kfw.de) zu entnehmen oder über die "Hausbank" zu erfragen.

Bereich 3 betrifft das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) vom 01.04.2000 in der gültigen Fassung von 2014
 für die Vergütung bei der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, dies betrifft für unseren Kundenkreis insbesondere
--- Photovoltaikanlagen.

nach der leider erfolgreichen Abbremsung der Zubauzahlen durch das EEG 2014 gehen die Vergütungssätze
Anfang 2015 nur moderat um 0,25%/Monat zurück

Vergütungssätze  für Anlagen, die nach dem 01.01.2015 in Betrieb gehen (Angaben ohne Gewähr):

Anlagen an oder auf Gebäuden
Freiflächenanlagen

Anlagen bis 10 kWp Anlagen von
10 kWp
bis 40 kWp
Anlagen von
40 kWp bis 500 kWp
bis 500kWp
Nichtwohngebäude
bis 500kWp

Vergütung von 100% der
erzeugten Strommenge
Vergütung von 90% der
erzeugten Strommenge
Vergütung von 90% der
erzeugten Strommenge
Vergütung von 100% der
erzeugten Strommenge
Vergütung von 100% der erzeugten Strommenge
Tag der Inbetriebnahme ct pro kWh ct pro kWh ct pro kWh ct pro kWh ct pro kWh
ab 01.01.2015 12,56 12,22 10,92 8,7 8,7
ab 01.02.2015 12,53 12,18 10,9 8,68 8,68
ab 01.03.2015 12,5
12,15
10,87
8,65
8,65
ab dem 01.04.2015 ergibt sich aus Zubau des vergangenen Quartals

Zum Thema "Vergütung nach EEG für Photovoltaikanlagen" siehe auch: Clearingstelle EEG und Bundesnetzagentur.