Förderung
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Fördermittel im Bereich Erneuerbarer Energien #
Die Fördermöglichkeiten im Bereich der Erneuerbaren Energien haben in den letzten Jahren eine gewisse Konstanz und Verläßlichkeit bekommen - dies ist sehr zu begrüßen. allerdings gilt dies nach den neusten Änderungen beim Erneuerbaren Energiegesetz nicht mehr für den Bereich Photovoltaik - dies ist zu bedauern.
Die beiden wichtigsten Adressen im Bereich der Bundesförderungen:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn Telefon: 06196 - 908-625 Telefax: 06196 - 908-800 oder 06196 - 94226 Internet: www.bafa.de KfW Förderbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 - 7431-0 Telefax: 069 - 7431-9500 Internet: www.kfw.de
Für den Bereich der “Privaten Haushalte” -also unseren Kundenkreis- sind da drei Bereiche interessant, deren Grundgerüst im Folgenden überblicksmäßig dargestellt wird:
Bereich 1 betrifft die Zuschussförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus unserem Tätigkeitsbereich. Hier können Anträge gestellt werden für: — thermische Solaranlagen mit Heizungsunterstützung — Biomasseanlagen (Pellet, Hackschnittzel) Förderübersicht für den Bereich thermische Solaranlagen Förderübersicht für den Bereich Biomasse – siehe auch direkt unter www.bafa.de.
Bereich 2 betrifft Kreditförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Förderbank) für unsere Tätigkeitsbereiche: — Energieanlagen im Zusammenhang mit Hauskauf/Ausbau und Sanierung — Heizkesselerneuerungen — Photovoltaikanlagen Details zu den einzelnen Förderprogrammen sind bitte direkt über die Internetseite der KfW (www.kfw.de) zu entnehmen oder über die “Hausbank” zu erfragen.
Bereich 3 betrifft das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) vom 01.04.2000 in der gültigen Fassung von 2014 für die Vergütung bei der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, dies betrifft für unseren Kundenkreis insbesondere — Photovoltaikanlagen.
nach der leider erfolgreichen Abbremsung der Zubauzahlen durch das EEG 2014 gehen die VergütungssätzeAnfang 2015 nur moderat um 0,25%/Monat zurückVergütungssätze für Anlagen,die nach dem 01.01.2015 in Betrieb gehen (Angaben ohne Gewähr):Anlagen an oder auf GebäudenFreiflächenanlagenAnlagen bis 10 kWp
Anlagen von 10 kWp bis 40 kWp
Anlagen von 40 kWp bis 500 kWp
bis 500kWp Nichtwohngebäude
bis 500kWp
Vergütung von 100% der
erzeugten Strommenge
Vergütung von 90% der erzeugten Strommenge
Vergütung von 90% der erzeugten Strommenge
Vergütung von 100% der
erzeugten Strommenge
Vergütung von 100% der erzeugten Strommenge
Tag der Inbetriebnahme
ct pro kWh
ct pro kWh
ct pro kWh
ct pro kWh
ct pro kWh
ab 01.01.2015
12,56
12,22
10,92
8,7
8,7
ab 01.02.2015
12,53
12,18
10,9
8,68
8,68
ab 01.03.2015
12,5
12,15
10,87
8,65
8,65
ab dem 01.04.2015
ergibt sich aus Zubau des vergangenen Quartals
Zum Thema “Vergütung nach EEG für Photovoltaikanlagen” siehe auch: Clearingstelle EEG und Bundesnetzagentur.