Förderung
Fördermittel für Erneuerbare Energien #
Für unseren Kundenkreis private Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe im Wendland sind im Wesentlichen drei Förderwege relevant: die Heizungsförderung der KfW, die Effizienzförderung des BAFA für Gebäudehülle und Anlagentechnik, und die EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaik.
Eine wichtige Änderung seit Januar 2024: Die Förderung für den Austausch fossiler Heizungen läuft jetzt vollständig über die KfW (Programm 458), nicht mehr über das BAFA. Das BAFA bleibt für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und für Heizungsoptimierungen zuständig.
1. KfW-Programm 458 — Heizungstausch #
Zuschuss für den Einbau einer Heizung mit erneuerbaren Energien, Antrag direkt bei der KfW. Stand 2026:
| Bestandteil | Zuschuss |
|---|---|
| Grundförderung Wärmepumpe / Biomasseheizung / Solarthermie | 30 % |
| Klimageschwindigkeits-Bonus (Austausch alter Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen) | + 20 % |
| Effizienz-Bonus (Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Wasserquelle) | + 5 % |
| Einkommens-Bonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40 000 €/Jahr) | + 30 % |
| Maximal kumuliert | 70 % |
Die Förderung bezieht sich auf maximal 30 000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit (Einfamilienhaus). Für die ersten Mehrfamilienhaus-Wohneinheiten gelten gestaffelte Höchstbeträge.
Kontakt KfW: www.kfw.de · Palmengartenstraße 5–9, 60325 Frankfurt am Main · Telefon 069 7431-0
2. BAFA — Gebäudehülle und Anlagentechnik #
Zuschuss für Einzelmaßnahmen, die nicht in das KfW-Heizungsprogramm fallen. Antrag direkt beim BAFA.
| Maßnahme | Förderung |
|---|---|
| Dämmung Wand, Dach, Geschossdecke, Bodenplatte | 15 % |
| Fenster, Außentüren | 15 % |
| Sommerlicher Wärmeschutz | 15 % |
| Anlagentechnik (Lüftung, Mess-, Steuer- und Regeltechnik) | 15 % |
| Heizungsoptimierung (Hydraulischer Abgleich, neue Pumpen, Dämmung Rohre) | 15 % |
| iSFP-Bonus (mit individuellem Sanierungsfahrplan) | + 5 % |
Kontakt BAFA: www.bafa.de · Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn · Telefon 06196 908-625
3. EEG-Einspeisevergütung — Photovoltaik #
Vergütung für ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom nach Erneuerbare-Energien-Gesetz. Vergütungssatz ab Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert. Stand: ab 1. Februar 2026.
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,49 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Bei Anlagen über 10 kWp wird der Satz anteilig auf die jeweiligen Größenbereiche angewendet. Die Sätze sinken halbjährlich um wenige Prozent. Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich den 2026er Satz für 20 Jahre.
Eine grundlegende Reform der Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen ist für 2027 vorgesehen; Details standen bei Stand dieser Seite noch nicht fest.
Weiterführend: Bundesnetzagentur für die offiziellen Vergütungssätze, Clearingstelle EEG/KWKG für Streit- und Auslegungsfragen.
Was ist heute wirtschaftlich sinnvoll? #
Der ins Netz eingespeiste Solarstrom wird mit etwa 7–12 ct/kWh vergütet; der selbst verbrauchte Solarstrom ersetzt Netzstrom zu 35–40 ct/kWh. Jede Kilowattstunde, die direkt im Haus verbraucht wird, ist heute ungefähr dreimal so viel wert wie eine eingespeiste. Das verschiebt die Planung neuer Anlagen klar in Richtung Eigenverbrauchsoptimierung passend dimensionierter Wechselrichter, ggf. Speicher, ggf. Wärmepumpe oder PV Heat als Verbraucher.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine konkrete Maßnahme planen wir prüfen die passende Förderkombination im Einzelfall.