Die Fördermöglichkeiten im Bereich der Erneuerbaren Energien haben in
den letzten Jahren eine gewisse Konstanz
und
Verläßlichkeit bekommen - dies ist sehr zu begrüßen. allerdings gilt
dies nach den neusten Änderungen beim Erneuerbaren Energiegesetz nicht
mehr für den Bereich Photovoltaik - dies ist zu bedauern.
Für den Bereich der "Privaten Haushalte"
-also unseren Kundenkreis- sind da drei Bereiche interessant,
Bereich 1 betrifft
die Zuschussförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (
BAFA)
aus unserem Tätigkeitsbereich.
Hier können Anträge gestellt werden für:
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thermische
Solaranlagen mit Heizungsunterstützung
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Biomasseanlagen
(Pellet, Hackschnittzel)
Förderübersicht für den Bereich thermische Solaranlagen
Förderübersicht für den Bereich Biomasse
-- siehe auch direkt unter
www.bafa.de.
Bereich 2
betrifft Kreditförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (
KfW Förderbank)
für unsere Tätigkeitsbereiche:
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Energieanlagen
im Zusammenhang mit Hauskauf/Ausbau und Sanierung
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Heizkesselerneuerungen
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Photovoltaikanlagen
Details zu den einzelnen Förderprogrammen sind bitte direkt über die
Internetseite der KfW (
www.kfw.de)
zu entnehmen oder über die "Hausbank" zu erfragen.
Bereich 3 betrifft
das Erneuerbare Energie Gesetz (
EEG)
vom 01.04.2000 in der gültigen Fassung von 2014
für die Vergütung bei
der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, dies betrifft für unseren Kundenkreis insbesondere
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Photovoltaikanlagen.
nach der leider erfolgreichen Abbremsung der Zubauzahlen durch das EEG 2014 gehen die Vergütungssätze
Anfang 2015 nur moderat um 0,25%/Monat zurück
Vergütungssätze für Anlagen, die nach dem 01.01.2015 in
Betrieb gehen (Angaben ohne Gewähr):
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Anlagen an oder auf Gebäuden
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Freiflächenanlagen |
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Anlagen bis 10 kWp |
Anlagen
von
10 kWp
bis 40 kWp |
Anlagen von
40 kWp
bis 500 kWp |
bis 500kWp
Nichtwohngebäude
|
bis 500kWp |
|
Vergütung von 100%
der
erzeugten Strommenge
|
Vergütung von 90%
der
erzeugten Strommenge |
Vergütung von 90%
der
erzeugten Strommenge |
Vergütung von 100%
der
erzeugten Strommenge
|
Vergütung von 100%
der
erzeugten Strommenge
|
| Tag
der Inbetriebnahme |
ct
pro kWh |
ct
pro kWh |
ct
pro kWh |
ct
pro kWh |
ct
pro kWh |
| ab 01.01.2015 |
12,56 |
12,22 |
10,92 |
8,7 |
8,7 |
| ab
01.02.2015 |
12,53 |
12,18 |
10,9 |
8,68 |
8,68 |
| ab
01.03.2015
|
12,5
|
12,15
|
10,87
|
8,65
|
8,65
|
| ab dem 01.04.2015 |
ergibt sich aus Zubau des vergangenen Quartals
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